Werte Sportfreunde,

die Versammlung am 27.11.2021 findet unter Anwendung der sogenannten 2G-Regel statt.

Es dürfen also nur 2 x Geimpfte oder Genesene teilnehmen.

Eine Bescheinigung bzw. ein Nachweis ist beim Einlass und der Eintragung in die Anwesenheitsliste vorzulegen.

Was bedeutet 2G?

2G umfasst nur Geimpfte und Genesene – ein aktueller Corona-Test allein reicht für den Zugang beispielsweise zu einer Veranstaltung also nicht aus. Stattdessen muss ein aktuell gültiges Impfzertifikat oder aber ein Nachweis der Genesung von einer Corona-Erkrankung vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren dürfen die 2G-Bereiche aber trotzdem betreten. Das gilt auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen dürfen. In einigen Bereichen fallen bei der Anwendung der 2G-Regel die Masken- und die Abstandspflicht weg.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand