Beitrags- und Gebührenordnung
Grundsätze
(1) Die Ordnung dient zur finanziellen Sicherstellung des Vereins entsprechend der Satzung § 5.
(2) Die finanziellen Mittel werden vonA/iegend durch die Vereinsmitglieder It. Satzung § 5
aufgebracht. Daraus ergibt sich die Verpflichtung für alle Mitglieder, durch pünktliche und
vollständige Zahlung der in dieser Ordnung beschlossenen Beiträge und Nutzungsentgelte und
dem sorgfältigen Umgang mit dem Gesamtvermögen die Existenzgrundlage des Vereins zu
erhalten.
(3) Die Entrichtung der Beiträge und Nutzungsentgelte erfolgt durch Überweisung auf das Vereins
konto.
(4) Alle Beiträge und Nutzungsentgelte unterliegen der Bringpflicht.
(5) Rechtmäßig gezahlte Beiträge und Nutzungsentgelte oder geleistete Aufwendungen werden
nach Wegfall des Grundes nicht zurückerstattet.
1. Einnahmen
(1) Mitgliedsbeiträge:
Die Mitgliedsbeiträge betragen jährlich:
Familienbeitrag 45 €
Kinder, deren Eltern keine Mitglieder sind 12 €
Familienbeitrag Rentner 30 €
Fördermitglieder 40 €
Mitgliedsbeitrag der Fußballabteilung beträgt 72 €
(2) Liegeplatzumlage
Bei Inanspruchnahme eines Liegeplatzes ist eine einmalige Gebühr für die Bereitstellung eines
Liegeplatzes von 3.000,00 € zu entrichten. Dieser Betrag entspricht den durch die Mitglieder bisher
erbrachten Leistungen und wird nicht zurückgezahlt. (Kann in Raten gezahlt werden)
Fördermitglieder nehmen nicht am Sportbetrieb teil, haben keine Rechte und zahlen keine
Aufnahmegebühr. Wenn ein Antrag auf (Voll-)Mitglieclschaft gestellt wird und der Verein einen
Liegeplatz zur Verfügung stellt ist die jeweilig gültige Gebühr für die Bereitstellung eines Liegeplatzes
zu zahlen.
Die Beiträge für Kinder der Mitglieder (Jugendmitgliedschaft) sind bis zur Volljährigkeit und
wirtschaftlichen Selbständigkeit im Familienbeitrag enthalten. Danach wird bei Verbleiben des
Jugendlichen im Verein ein Mitgliedsbeitrag fällig. Der Status des Jugendmitgliedes ändert sich und
es wird zum (Voll-)Mitglied mit allen Rechten und Pflichten. Die wirtschaftliche Unselbständigkeit ist
vom Mitglied durch einen Kindergeldbescheid nachzuweisen. Die Änderung des Mitgliedsstatus ist
dem Vorstand termingerecht schriftlich mitzuteilen.

Erfolgt keine Mitteilung wird keine weiterführende (Voll-)Mitgliedschaft eingetragen. Die zu zahlende
Gebühr für die Bereitstellung eines Liegeplatzes ist in diesem Fall wird wie folgt geregelt:
Keine bei mehr als 15 Jahren Jugendmitgliedschaft
25% der derzeitigen Gebühr bei mehr als 10 Jahren bis 15 Jahren Jugendmitgliedschaft
50% der derzeitigen Gebühr bei mehr als 5 Jahren bis 10 Jahren Jugendmitgliedschaft
75% der derzeitigen Gebühr bei mehr als 3 Jahren bis 5 Jahren Jugendmitgliedschaft
100% der derzeitigen Gebühr bei mehr als 0 Jahren bis 3 Jahren Jugendmitgliedschaft
(3) Die achtmonatige Nutzungsgebühr für den Wasserliegeplatz beträgt derzeit:
großer Platz 35,00 €
kleiner Platz 15,00 €
(4) Der Betriebskostenanteil für den Liegeplatz beträgt derzeit 80,00 €
jährlich und ändert sich entsprechend der Preisentwicklung
(5) Die Pacht pro Liegeplatz beträgt derzeit pro Jahr 65,12 €
(6) Das Nutzungsentgelt für Hallennutzug beträgt derzeit pro Jahr 500,00 €
(7) Pachten und Betriebskosten für die Bootshallen werden vom WSZ erhoben.
Die Nutzung der Anlagen des WSZ regelt die Gebührenordnung des WSZ
(8) Festumlage pro Beitragszahler 15,00 €
(9) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist eine Mahngebühr von 5,00 €
fällig.
2. Ausgaben
(1) Zu den ständigen Ausgaben des Vereins gehören:
• Pacht für die Wasserliegeplätze laut Erbbaurechtsvertrag
• Pacht für die vereinseigenen Bootshallen.
• Beiträge für den Landessportbund und für den Sportbund der Hansestadt Stralsund
• Die anteiligen Kosten It. genutzter Liegeplätze für Wasser, Abwasser,
Elektroenergie
• und Müllentsorgung ( Rechnung kommt vom WSZ)
• Beiträge für den DSV (It. Mitglieder Abt. Segeln )

(2) Zu den veränderlichen Ausgaben des Vereins gehören;
• Kosten It. jährlichem Finanzplan
• Ausgaben für Ehrungen, Anerkennungen, und Jubiläen bis 25,00 € pro Person
• Preise für Wettfahrten o.ä. innerhalb des Vereins bis 75,00 € pro Person
• Sonderausgaben auf Beschluss des Vorstandes.
3. Zahlungsverkehr und Buchführung
(1) Durch den Verein wird zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Giro-Bankkonto geführt.
Für das Konto wird Homebanking eingerichtet. Der/die Schatzmeister und der/die 1. und
2. Vorsitzende haben Vollmacht.
(2) Für die Begleichung von Auslagen und anderen Belegen besteht beim Schatzmeister
eine Barkasse.
(3) Alle Einnahmen und Ausgaben sind zu belegen durch:
Kontoauszüge, Bankbelege, Rechnungen, Kassenbons und -belege und Quittungen
(4) Die im Punkt 3 genannten Belege sind von dem/der 1. oder 2. Vorsitzenden
abzuzeichnen.
(5) Die Nachweisführung erfolgt chronologisch und lückenlos für das Geschäftsjahr.
(6) Die Belege sind chronologisch geordnet mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Über die Vernichtung eines Jahrganges ist ein Protokoll anzufertigen und vom 1. oder 2.
Vorsitzenden, dem Schatzmeister und einem Revisor abzuzeichnen.
Änderungen bezüglich der Gebühr für die Bereitstellung eines Liegeplatzes, der Beiträge sowie des
Staus der Kinder der sind am 24.10.2009 von der Mitgliederversammlung im Herbst mit der
erforderlichen Mehrheit beschlossen.
Stralsund, den 29.03.2014

ESV Turbine Stralsund e. V., Wassersportzentrum Nord,
Sparkasse Vorpommern, Kto. Nr. 100060870, BLZ 15050500
Vorsitzender; Hubertus Gritschke Fährhofstr. 1A
18439 Stralsund 01729465705